WIRTSCHAFTSPRÜFUNG
Unter Wirtschaftsprüfung versteht man die Prüfung des Finanzgebarens von Unternehmen, insbesondere im Rahmen der Jahresabschlussprüfung. Das Verfahren umfasst die Prüfung der Buchhaltung, des Jahresabschlusses und des Lageberichtes und soll die formale und sachliche Korrektheit der Angaben des Unternehmens sicherstellen. Für Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften, bei denen nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (z. B. GmbH & Co. KG) besteht ab einer bestimmten Größe eine gesetzliche Pflicht, ihren Jahresabschluss prüfen zu lassen.
Bei gesetzlichen Jahresabschlussprüfungen handelt es sich um Vorbehaltsaufgaben, die nur von Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durchgeführt werden können. Abschlussprüfer von mittelgroßen Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder von prüfungspflichtigen mittelgroßen Personenhandelsgesellschaften können auch vereidigte Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften sein.
Heinrich und Herbert Pagels sind nicht nur Steuerberater, sondern auch vereidigte Buchprüfer bzw. Wirtschaftsprüfer. Das Know-how für diesen Bereich haben wir in der Schwestergesellschaft Pagels Treuhandgesellschaft mbH gebündelt. Viele zumeist mittelständische Betriebe nutzen diese Kompetenz.
Zu unseren Leistungen in diesem Bereich gehören beispielsweise
- Jahresabschlussprüfungen gem. § 316 HGB
- Freiwillige Jahresabschlussprüfungen
- Sonderprüfungen
- Treuhandtätigkeiten
- Unternehmensberatung
- Unternehmensnachfolgeregelungen
- Prüfer für Qualitätskontrolle nach § 57 a Abs. 3 WPO
Herbert Pagels ist als Prüfer für Qualitätskontrolle nach § 57 a Abs. 3 WPO registriert.